Berlin – Dünnere Decken, weniger Steckdosen, kalte Treppenhäuser! Die Bundesregierung will den Wohnungsbau günstiger machen. Ein neuer Gesetzentwurf soll es Bauherren erleichtern, auf teure Extras zu verzichten. Die Ministerinnen Stefanie Hubig (57, SPD) und Verena Hubertz (38, SPD) stellen die Pläne an diesem Montag vor.
Deutschland braucht mehr Wohnungen. Doch hohe Baukosten bremsen den Neubau. Die Lösung der Bundesregierung: einfacher bauen – und auf Ausstattung verzichten, die zwar verbreitet, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. „Mit dem Gebäudetyp E geben wir Bauherren, Bauunternehmen und Käuferinnen die Freiheit zurück, auf unnötigen Schnickschnack zu verzichten“, sagt Bauministerin Verena Hubertz. „Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum.“
Dafür wollen Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz das Bauvertragsrecht ändern. Künftig sollen Bauherren und Unternehmen einfacher vereinbaren können, von bestimmten Standards abzuweichen. Bisher haften Planer und Baufirmen oft für Mängel, wenn sie vom üblichen Baustandard abweichen. Das soll sich ändern: Sind sich alle Beteiligten einig, können sie künftig einfacher und rechtssicher auf bestimmte Extras verzichten.
Ergebnisse von Pilotprojekten
Weniger Trittschallschutz im Einfamilienhaus, niedrigere Decken oder kein Handtuchtrockner im Bad: Solche Einsparungen könnten den Bau günstiger machen. Auch bei der Zahl der Steckdosen oder der Ausstattung eines Gebäudes könnten Abstriche möglich sein. Bei Sicherheit und Gesundheit soll es dagegen keine Kompromisse geben. Brandschutz, Statik, Belüftung und ausreichendes Tageslicht bleiben Pflicht.
Die Ministerien haben Pilotprojekte ausgewertet. Ihr Ergebnis: Einfacheres Bauen könnte die Kosten für das Gebäude selbst um 10 bis 15 Prozent senken. Die Hoffnung der Bundesregierung: Wenn Neubauten günstiger werden, entstehen wieder mehr Wohnungen. Der Bedarf ist groß. In Deutschland fehlen mehrere Hunderttausend Wohnungen.
Frühestens Mitte 2027 sollen die Änderungen in Kraft treten. Bis dahin müssen die anderen Bundesministerien den Entwurf prüfen. Dann dürfen Bundesländer und Branchenverbände Stellung nehmen. Danach müsste das Kabinett den Entwurf beschließen. Es folgen die Beratungen im Bundestag und im Bundesrat.