Geht es nach dem Bundeskartellamt, werden wohl mehrere Tausend Arbeitsplätze der Handelskette „tegut“ wegfallen. In dieser Woche haben die Wettbewerbshüter mit Sitz in Bonn den Verkauf der Filialen an die Edeka-Gruppe untersagt. Begründung laut „vorläufigem Entscheidungsentwurf“: Wettbewerbsverzerrung! Man habe „37 wettbewerblich kritische Markträume“ ausgemacht. Damit steht der Edeka-tegut-Deal komplett auf der Kippe.
Insgesamt besteht das tegut-Filialnetz aus rund 300 Märkten, dazu 40 Filialen des Ablegers „teo“. Die meisten Filialen liegen in Hessen, Thüringen und Bayern.
Die Vorgeschichte: 2013 kaufte der Schweizer Handelskonzern Migros die tegut-Kette auf, investierte Millionen, fuhr aber nach eigenen Angaben Verluste von 600 Millionen Euro ein. Im März dieses Jahres gab Migros bekannt, die Kette abzustoßen. Die Edeka-Gruppe bewarb sich daraufhin für gut 200 Filialen, weitere 40 will die Rewe-Kette übernehmen.
Insgesamt geht es im Übernahme-Paket der Edeka-Gruppe um die Rettung von 4500 Arbeitsplätzen. Allein in den 38 Filialen, die konkret beanstandet werden, sind 933 Mitarbeiter betroffen. In Lagern, Logistikzentren und einer tegut-eigenen Bäckerei müssen weitere 250 Angestellte um ihren Job bangen. Die meisten der Filialen liegen in Kleinstädten und ländlichen Regionen, wo die Nahversorgung ohnehin löchrig ist.
Seltsam bei der vorläufigen Entscheidung des Kartellamts: Edeka hat bei der Auswahl der tegut-Filialen nach eigenen Angaben nur Regionen beantragt, in denen die Gruppe weniger als 40 Prozent Marktmacht hat – aus Rücksicht auf die Wettbewerbshüter. Dennoch wurden 38 Läden in 37 Regionen von der Liste genommen – offenbar mit einer Marktmacht-Höchstgrenze von rund 35 Prozent. Warum? „Die Marktanteile eines Unternehmens sind stets nur einer von vielen maßgeblichen Gesichtspunkten“, so das Kartellamt auf BILD-Anfrage.
Vorgänger Gabriel fordert Ministerentscheid von Reiche
Und was tut CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (53), um den Verlust von Tausenden Arbeitsplätzen zu verhindern? Reiche lässt auf BILD-Anfrage mitteilen, das Kartellamt sei „weisungsfrei“ und „unabhängig“. Zudem wolle sie in ein „laufendes Verfahren“ nicht eingreifen.
Sollte sie aber, sagt einer ihrer Vorgänger! Ex-Vizekanzler Sigmar Gabriel (66, SPD) fordert die CDU-Ministerin auf, „die Analysen des Kartellamts sehr kritisch zu prüfen und dann eine Entscheidung zugunsten des Allgemeinwohls zu treffen“. Heißt: Reiche soll „eine Ministerinnen-Entscheidung gegen das Kartellamt herbeiführen. Das Wettbewerbsgesetz sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor“, so Gabriel zu BILD.
Gabriel hatte als Wirtschaftsminister 2016 selbst einen solchen Ministerentscheid erlassen, um 16.000 Arbeitsplätze bei der Tengelmann-Kette zu retten, die unter anderem von Edeka übernommen wurde. „In unserer damaligen Entscheidung haben wir erstmals den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Qualität von Arbeitsplätzen zum Gegenstand des Allgemeinwohls erklärt und damit eine Ministerentscheidung begründet“, so Gabriel weiter. „Die Ministerin kann diese Abwägung nicht delegieren, sondern muss im Zweifel persönlich eine Ministerentscheidung zugunsten der Übernahme treffen, wenn die Gründe des Allgemeinwohls die wettbewerbsrechtlichen Bedenken übertreffen. Dazu braucht es Mut.“
Übrigens: Der befürchtete Preisschock in den von Edeka übernommenen Tengelmann-Filialen blieb damals aus, heißt es in einer Studie des Düsseldorfer DICE-Instituts unter Leitung des Wettbewerbsexperten Prof. Justus Haucap. Die Preise in den übernommenen Filialen hätten sich im Vergleich zu anderen Märkten „nicht systematisch anders entwickelt“. Die Furcht vor steigenden Verbraucherpreisen infolge des Deals war folglich unbegründet.