Stuttgart – Erst spielte sie die Verfolgte. Jetzt ist sie die Verurteilte: Das Amtsgericht Stuttgart hat einen Strafbefehl über 51.600 Euro wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen die Linken-Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (42) erlassen. Weil sie Fußballfans mit einer Weinflasche bewarf, denen sie zu Unrecht einen Angriff auf sie vorgeworfen hatte.
Gegenüber BILD bestätigt das Amtsgericht Stuttgart, dass Akbulut Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat. Allerdings nur gegen die Bemessung der 120 Tagessätze à 430 Euro, nicht gegen die Feststellung der Schuld: „Der Einspruch ist begrenzt. Er richtet sich gegen die Höhe der Tagessätze, nicht an den Strafbefehl selbst“, so Gerichtssprecher und Richter Matthias Buchen. Nach Angaben des Gerichts geht es jetzt ausschließlich darum, ob das Einkommen der Linken zu hoch angesetzt wurde. Das muss sie selbst nachweisen.
Linken-Politikerin wurde zuerst gewalttätig
Nach einer Zugfahrt von Heidelberg nach Stuttgart verkündete Akbulut Ende Januar 2025 öffentlich, sie sei von Fußballfans angegriffen, rassistisch beleidigt und sexuell belästigt worden. Sie erstattete Anzeige. Auch BILD berichtete damals über den Vorfall. Wenig später kamen jedoch Zweifel an ihrer Darstellung auf. Die Staatsanwaltschaft begann gegen Akbulut zu ermitteln. Ergebnis: Die Linke begann die Auseinandersetzung, beleidigte selbst Mitreisende, warf eine Flasche auf sie, traf sie nicht.
Erst als Reaktion darauf zeigte ein 42-Jähriger der Politikerin den Mittelfinger und schleuderte ihr eine Bierdose an den Kopf. Die Abgeordnete erlitt dadurch eine Verletzung über dem Auge. Der Mann erhielt im Frühjahr einen Strafbefehl über 4000 Euro.
„Ist der Strafbefehl rechtskräftig, wird er im Bundeszentralregister gespeichert. Mit 120 Tagessätzen würde die Verurteilung dann auch in einem Führungszeugnis aufgeführt werden“, erklärt Gerichtssprecher Matthias Buchen zu BILD. Sie gelte dann als vorbestraft. Ihr Mandat für den Bundestag ist aber nicht in Gefahr. Bei Verurteilungen wegen eines Vergehens oder bei Bewährungsstrafen verliert ein Abgeordneter es nicht automatisch.