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Kommentar zu AfD in Niedersachsen: Wer ist die größere Gefahr für die Demokratie?

Kommentar zu AfD in Niedersachsen: Wer ist die größere Gefahr für die Demokratie?
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Die AfD ist eine in Deutschland zugelassene Partei. In Niedersachsen dürfen dennoch einzelne Mitglieder nicht bei der Kommunalwahl antreten. Begründung: Es sei fraglich, ob sie „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten“ würden – und weil sie in der AfD Niedersachsen sind, die als rechtsextrem gilt. Aber eben nicht verboten ist.

Die Entscheidung der zuständigen kommunalen Wahlkommission fußt auf einer Empfehlung des Innenministeriums in Hannover, das sich wiederum auf seinen Verfassungsschutz beruft. Es ist ein gefährliches Spiel mit der Demokratie.

Zur Erinnerung: Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden, untersteht also dem SPD-geführten Innenministerium von Daniela Behrens. Der gefährliche Eindruck, der entsteht: Da ein Parteiverbot nach jetzigem Stand unrealistisch ist, versucht eine SPD-Ministerin, die AfD-Wahl durch die Hintertür zu verhindern. Und benutzt den Verfassungsschutz, um die unliebsame Konkurrenz aus dem politischen Spiel zu nehmen.

Zumal ein Video aus dem Kreis Friedland zeigt, dass dort der Empfehlung des Ministeriums, den AfD-Mann Martin Sichert auszuschließen, ohne inhaltliche Diskussion Folge geleistet wurde. Dass es auch anders geht, zeigt die Stadt Hannover. Dort hat sich der Wahlausschuss über die Empfehlung hinweggesetzt und die AfD-Frau Jessica Schülke als Oberbürgermeisterkandidatin bestätigt.

Das Wahlrecht ist ein sehr hohes Gut, das nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen eingeschränkt werden darf. Die AfD-Politiker wollen gegen ihr Wahl-Aus klagen. Sollten unabhängige Gerichte ihnen recht geben, hätte die Innenministerin den größten Schaden an der Demokratie angerichtet – und müsste sofort zurücktreten.

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