Hamburg – Es war der 58. Verhandlungstag im Prozess gegen Christina Block. Und noch einmal war Merle B. (44) im Zeugenstand. Die Leiterin der Ermittlungen berichtete vor dem Landgericht Hamburg von einem bewegenden Gespräch mit Tochter Klara. Die Kriminalbeamtin berichtet von bitteren Worten des Mädchens, das damals 13 Jahre alt war. Wie berührt sie davon war. Und wie sehr sie ihr im Gedächtnis geblieben sind.
Der Steakhaus-Erbin Christina Block wird vorgeworfen, dass sie die Entführung ihrer Kinder Klara und Theodor bei einer israelischen Sicherheitsfirma beauftragt habe. Im Prozess vor dem Landgericht Hamburg bestreitet sie das.
Klara laut Polizistin: „Mir glaubt ja eh keiner“
Am Mittwoch wurde Ermittlerin Melanie B. erneut als Zeugin vernommen. Dabei berichtete sie von einer Begegnung mit Klara im Haus von Unternehmerin Christina Block nach der Entführung der Kinder aus Dänemark am 3. Januar 2024, bei der die Polizei auf Bitten von Christina Block nicht mit den Kindern sprechen sollte.
Die Kripo-Frau erzählte, Klara Hensel habe laut vor sich hingesprochen und sie gefragt: „Was glauben Sie denn? Warum habe ich denn beim ersten Besuch nicht gesagt, dass ich dort nicht sein möchte, und nicht einmal ‚Hilf mir, hol mich hier raus‘ sagte? Weil mir ja eh keiner glauben wird.“
Rechtsanwalt Dr. Marko Voss wandte ein, die Schilderung finde sich so nicht in den Akten wieder. Er hielt der Zeugin vor, diese Anekdote eingeführt zu haben, obwohl sie „nichts zur Sache beitrage“.
Anwalt irritiert mit rechtlicher Bewertung
Für Irritation im Gerichtssaal sorgten zudem Äußerungen von Voss zur rechtlichen Bewertung der gewaltsamen Entführung rund um die Kinder. Der Strafverteidiger des mitangeklagten Familienanwalts Dr. Andreas Costard (64) regte an, zu prüfen, ob im „familienrechtlichen Kontext ein gewisser körperlicher Zwang möglicherweise gerechtfertigt“ gewesen sein könnte. Wörtlich sagte Voss, es solle geprüft werden, ob „einfacher körperlicher Zwang“ zulässig gewesen sein könnte, um die Kinder in ein Fahrzeug zu bringen.
Außerdem vertrat er die Auffassung, auch ein kurzfristiges (gewaltsames) Festhalten des Kindsvaters Stephan Hensel könne vor dem Hintergrund der Vorgeschichte (er meint damit, dass dieser die Kinder im August 2021 widerrechtlich zu sich nach Dänemark geholt hatte) rechtlich anders zu bewerten sein – und legitimierte damit die Gewaltanwendung.
Die Aussagen dürften den ohnehin hoch emotional geführten Prozess weiter anheizen. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Frage, wer die Verantwortung für die gewaltsame Rückführung der Kinder aus Dänemark trägt – und welche Rolle die einzelnen Angeklagten dabei gespielt haben.