Berlin - Der im Kabinett durchgefallene „Gesinnungscheck“ für Hauskäufer sorgt in der Koalition für Verstimmung, vor allem bei der SPD. Denn die macht weiter Stimmung für das umstrittene Vorkaufsrecht gegen Extremisten.
Hendrik Bollmann (43), baupolitischer Sprecher der SPD, will nun eine Klärung im Parlament: „Im parlamentarischen Verfahren wollen wir klären, aus welchen konkreten rechtlichen Gründen das geplante Vorkaufsrecht aus dem Kabinettsentwurf gestrichen wurde.“ Bollmann kämpferisch: „Aus Sicht der SPD ist klar: Kommunen dürfen nicht tatenlos zusehen müssen, wenn Extremisten oder Angehörige der organisierten Kriminalität gezielt Immobilien erwerben, um ihren Einfluss vor Ort auszubauen.“
Hintergrund: Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) wollte Städten und Gemeinden ein weitreichendes Vorkaufsrecht geben, um Immobilienkäufe durch angebliche „Extremisten“ oder „Kriminelle“ zu verhindern. Kommunen sollten dafür sogar Informationen vom Verfassungsschutz und vom Bundeskriminalamt abfragen dürfen.
Brisant: Eine Straftat oder Verurteilung wäre gar nicht notwendig gewesen. Laut Gesetzentwurf sollte schon ein Eingreifen möglich sein, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen“, dass ein Käufer bestimmte politische Bestrebungen unterstütze. Kritiker warnten: Damit hätten auch unbescholtene Bürger oder Regierungskritiker ins Visier geraten können.
„Vielfältige Einwände“ gegen Gesinnungscheck
Am vergangenen Mittwoch zog das Kabinett die Reißleine. Zwar brachte die Bundesregierung ein neues Baugesetzbuch auf den Weg – der umstrittene Passus zu Extremisten wurde jedoch gestrichen. Weiter dabei: Ein Vorkaufsrecht gegen Organisierte Kriminalität und „Schrottimmobilien“.
Hubertz dazu: „Wir haben, wie mit jedem Gesetz, eine Ressortabstimmung. Und aus dem Ressortkreis kamen noch mal vielfältige Einwände gegen das Vorkaufsrecht bei Extremismus.“ Deshalb stehe dieser Passus nicht im beschlossenen Gesetzentwurf.
Die CDU will die neuen SPD-Töne offenbar abperlen lassen. Jan-Marco Luczak (50), baupolitischer Sprecher CDU/CSU-Fraktion, zu BILD: „Ein kommunales Vorkaufsrecht bei ‚Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen‘ haben wir gestrichen. Das hätte das Baugesetzbuch mit fachfremden Fragen aufgeladen, die dort systematisch nicht hingehören.“