Stade (Niedersachsen) – Sechs Menschen soll Fatih G. (45) am Montag in einer Jugendhilfeeinrichtung erschossen haben. Sie machten nur ihre Arbeit und wurden dabei hingerichtet. Jetzt kommt heraus: Der Tatverdächtige könnte die Tat gezielt geplant haben. Denn die Waffe besorgte er sich erst kurz vor der Horrortat.
Laut einer Recherche des NDR kaufte Fatih G. die Pistole rund eine Woche vor der Tat in Berlin. Es handele sich um eine Beretta Modell 70 – eine halbautomatische Pistole, die in Italien entwickelt und produziert wurde. Für die Schusswaffe und 21 Schuss Munition zahlte er rund 4000 Euro. Erworben haben soll er sie am Kurfürstendamm.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-Jährigen vor, am Montag gegen 12.00 Uhr bei einem sogenannten Hilfeplangespräch das Feuer eröffnet zu haben. „Infolgedessen verstarben insgesamt fünf der Opfer noch vor Ort, das sechste Opfer verstarb im Krankenhaus“, so die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung. Es sind Mitarbeiter der Einrichtung und des Jugendamtes der Region Hannover (Niedersachsen) – vier Frauen und zwei Männer. Nach seiner Tat stieg Fatih G. in einen hochmotorisierten Mercedes-AMG. Später konnte er festgenommen werden. Der Tatverdächtige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
Sorgerechtsstreit als Motiv?
Die Hintergründe der Tat ermittelt jetzt eine Mordkommission. Sie wertet unter anderem Hinweise aus der Bevölkerung aus. Die Polizei Niedersachsen hat für die Schüsse in der Einrichtung ein Portal eingerichtet und bittet Zeugen, entsprechende Hinweise, Fotos und Videos von der Tat einzureichen.
Hinter der Tat könnte ein Sorgerechtsstreit stecken. Wie die Staatsanwaltschaft Hannover am Mittwoch bestätigte, gab es ein familiengerichtliches Eilverfahren am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge. Das Amtsgericht hatte unter anderem angeordnet, dass die Kindsmutter und die drei Monate alte Tochter gemeinsam in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden sollen.
Eltern legten Beschwerde ein
Zudem bestätigte das Amtsgericht in seiner Entscheidung, dass den Eltern die Gesundheitssorge entzogen bleibt – das heißt das Recht, über medizinische Behandlungen ihres Kindes zu entscheiden. Beide Eltern hatten Beschwerde dagegen eingereicht. Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle steht noch aus, so die Staatsanwaltschaft.