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Richter: „Wie einen Müllsack“: Ehemann wirft Frau 60 Meter in die Tiefe! Lebenslange Haft

Richter: „Wie einen Müllsack“: Ehemann wirft Frau 60 Meter in die Tiefe! Lebenslange Haft
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Frankfurt – Gemeinsam betritt ein Ehepaar am Vatertag 2023 spätabends ein Hotelzimmer im 22. Stock. Nur 13 Minuten später liegt die Frau tot vor dem Hochhaus. Ihr Mann behauptet, sie sei beim Sex vom Balkon gestürzt. Jetzt hat ihn das Landgericht Frankfurt wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Für das Gericht steht fest: Christian M. warf seine Ehefrau Marta (40) vom Balkon des Hotels. „Wie einen Müllsack“, so der Vorsitzende Richter. Sie fiel mehr als 60 Meter in die Tiefe. Das Motiv für den Mord: Der Angeklagte wollte Marta M. laut Urteil „entsorgen“, um mit seiner Geliebten ein neues Leben zu beginnen. Ohne teure Scheidung.

Mann stellt Todessturz als Unfall beim Sex dar

Nach dem Tod seiner Frau behauptete der Deutsch-Brite, sie sei beim Sex über die Balkonbrüstung gestürzt. Doch die Spuren im „Leonardo Royal“ passten nicht dazu. Fast zwei Jahre dauerten die Ermittlungen. Während dieser Zeit lebte Christian M. bereits mit seiner Geliebten und den Kindern aus der Ehe in Rodgau bei Frankfurt zusammen. Dann reichten die Beweise für eine Anklage.

Für den Vorsitzenden Richter stand fest: Der Angeklagte wollte den Tod seiner Frau wie einen tragischen Unfall aussehen lassen. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann im Internet nach möglichst unauffälligen Tötungsmethoden gesucht. Schließlich soll er sich für den Sturz aus großer Höhe entschieden haben. Einen Tag vor der Tat buchte er das Hotelzimmer im 22. Stock.

Seiner Frau soll er vorgegaukelt haben, dort eine „Versöhnungsnacht“ mit ihr verbringen zu wollen. „Es wäre das perfekte Verbrechen gewesen, wenn die Behörden nicht so akribisch ermittelt hätten“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Hotelgäste hörten Opfer schreien

Was genau in den 13 Minuten im Hotelzimmer geschah, blieb unklar. Hotelgäste berichteten von einem lauten Schrei und Rufen wie „Nein, nein“. Als die Tote gefunden wurde, war sie nur teilweise bekleidet. Gerichtsmediziner stellten Verletzungen fest, die ihr schon vor dem Sturz zugefügt worden waren.

Der Angeklagte schwieg im Prozess und zeigte bei der Urteilsverkündung kaum eine Regung. Das Landgericht verurteilte ihn schließlich wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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