Die „Mein Schiff 3“ legte am Sonntag in Bremerhaven trotz stürmischen Wetters ab – und kollidierte dabei mit zwei Containerschiffen. Menschen wurden nicht verletzt. Die Fahrt mit mehr als 2400 Gästen an Bord auf die Kanaren wurde am Montag von TUI Cruises abgesagt. Jetzt ermittelt die Polizei gegen den Kapitän des Kreuzfahrtschiffs. Aber wer hat eigentlich entschieden, bei solchen Bedingungen den Hafen zu verlassen? Und wer hätte die Ausfahrt stoppen können?
Beim Auslaufen eines Kreuzfahrtschiffs sind mehrere Beteiligte eingebunden – von der Reederei über die Lotsen und Schlepper bis zur Hafenbehörde. Prof. Dr. Klaus Harald Holocher (71), ehemaliger Professor für Europäische Verkehrswirtschaft und Hafenmanagement an der Jade Hochschule in Elsfleth (Niedersachsen), erklärt: „Die Auslaufentscheidung liegt beim Kapitän. Dieser berät sich vor dem Ablegen jedoch mit verschiedenen Beteiligten.“
Wer gibt das Startsignal?
Zuerst müsse sichergestellt sein, dass das Schiff abfahrbereit ist. Dabei spielen laut Holocher das Kreuzfahrtterminal, die Reederei oder deren örtlicher Agent eine Rolle. Anschließend prüft der Kapitän die nautischen Bedingungen – also Windstärke, Böen, Strömung, Sichtverhältnisse und den übrigen Schiffsverkehr. Eine Besonderheit in Bremerhaven: Das Kreuzfahrtschiff befindet sich nach dem Ablegen an der Columbuskaje bereits unmittelbar auf der Weser. „Deshalb können neben der Hafenbehörde auch die für die Bundeswasserstraße zuständigen Stellen eine Rolle spielen“, erklärt Holocher.
Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet der Kapitän, ob er das Ablegemanöver tatsächlich beginnt. Er lässt die Leinen lösen und koordiniert mit dem Lotsen den Einsatz der Schlepper. Diese helfen, das große Schiff sicher vom Liegeplatz wegzubewegen und in das Fahrwasser zu manövrieren.
Wer kann die Ausfahrt bei Sturm stoppen?
Ein Auslauf- oder Befahrungsverbot könnten die Hafenbehörde oder die zuständige Wasserstraßenbehörde aussprechen, so der Experte. Entscheidend ist: Auch wenn die Hafenbehörden das Auslaufen nicht untersagen, muss ein Kreuzfahrtschiff nicht ablegen. Hält der Kapitän die Wetterbedingungen für zu gefährlich, kann er die Abfahrt verschieben oder das Manöver abbrechen.
Nach internationalen Sicherheitsvorschriften darf die Reederei ihn nicht daran hindern. Holocher geht davon aus, dass vor dem Auslaufen der „Mein Schiff 3“ niemand ausdrücklich vor dem Manöver gewarnt habe. Seine Vermutung: „Der Kapitän hätte einen entsprechenden Rat wahrscheinlich berücksichtigt.“ Ob es eine solche Warnung gab oder nicht, ist bislang nicht bestätigt.
Warum legte die „Mein Schiff 3“ trotzdem ab?
Eine mögliche Erklärung könnten wirtschaftliche Überlegungen sein. Ein zusätzlicher Tag im Hafen verursacht unter Umständen weitere Liege- und Terminalgebühren sowie Kosten für die Umplanung von Schleppern, Lotsen und Personal. Holocher hält die reinen Hafengebühren als Grund für ein riskantes Ablegen allerdings für wenig plausibel. „Bei Kreuzfahrtschiffen dürften diese Kosten angesichts der Sicherheit der Passagiere und des Images der Reederei kaum ins Gewicht fallen“, so der Experte. Anders könne es aussehen, wenn ein Schiff mehrere Tage im Hafen bleiben müsse.
„Eher hat das Thema Fahrplaneinhaltung und Pünktlichkeit eine Rolle beim Ablegen gespielt“, sagt Holocher. Auch der Wasserstand könnte eine Rolle gespielt haben. Denn Ebbe und Flut beeinflussen die Bedingungen auf der Weser. Je nach Tiefgang des Schiffes und Verkehrslage auf der Außenweser können sich daraus zeitliche Einschränkungen ergeben. Ob solche Überlegungen bei der „Mein Schiff 3“ tatsächlich ausschlaggebend waren, ist bislang nicht bekannt. Eine BILD-Anfrage ließ TUI Cruises unbeantwortet. „Unser Fokus liegt nun darauf, unsere Gäste bestmöglich zu informieren, zu betreuen und bei den nächsten Schritten zu unterstützen“, hieß es von der Reederei.
Klar ist: Der Kapitän trägt die nautische Verantwortung für sein Schiff. Ob beim Auslaufen Fehler gemacht wurden, welche Empfehlungen die Lotsen gaben und warum trotz Sturm abgelegt wurde, müssen die Ermittlungen zeigen.