Wirtschaft

Gesetzliche Krankenkassen warnen vor Beitragserhöhungen bei Reformverzögerung

Gesetzliche Krankenkassen warnen vor Beitragserhöhungen bei Reformverzögerung

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV SV) warnt angesichts möglicher Verzögerungen bei der GKV-Reform vor Beitragserhöhungen. „Wenn die gesetzlichen Vorgaben, die den Ausgabenanstieg abbremsen sollen, später kommen, dann werden die Ausgaben schneller steigen als ohne das Gesetz“, teilt der GKV SV mit.

Grund für die Warnung des Verbands ist der am Mittwoch von Grünen-Politiker Janosch Dahmen eingebrachte Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die für Freitag geplante Abstimmung über das GKV-Beitragstabilisierungsgesetz. Dahmen kritisiert, dass den Abgeordneten fast 300 Seiten Änderungsanträge erst kurz vor der abschließenden Beratung vorgelegt worden seien. Damit genüge das Gesetzgebungsverfahren nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Der GKV SV teilt mit, dass die einzelnen Krankenkassen zwar erst Ende November beziehungsweise Anfang Dezember über die Höhe ihres Zusatzbeitrages für das Folgejahr auf Basis des Ergebnisses des Schätzerkreises im Oktober entscheiden würden. Doch auch eine Reformumsetzung im frühen Herbst hätte Folgen für die Beitragszahler.

„Da die ersten Entscheidungen bereits in den Sommermonaten getroffen werden, wäre eine Verschiebung nicht ausgabenneutral. Zahlreiche Entscheidungen mit Wirkung für 2027 werden deutlich früher getroffen, so werden zum Beispiel einige Honorarverhandlungen bereits im Sommer geführt“, heißt es vom GKV SV. Außerdem teilt der Verband mit: „Wenn das Gesetz dann noch nicht gilt, fallen diese Honorarabschlüsse für 2027 entsprechend höher aus. Jeder Monat, den das Gesetz später kommt, kostet die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Geld.“

Laut Grünenpolitiker Janosch Dahmen wäre ein fristgerechtes Erreichen des Schätzergebnisses im Herbst auch mit einer Verlängerung der Beratungszeit möglich. „Eine von mehreren denkbaren Alternativen haben wir der Koalition angeboten, nämlich ausnahmsweise dieses Gesetz in der Haushaltswoche im September abzuschließen“, so Dahmen. Bis dahin bliebe Zeit, damit die Abgeordneten des Bundestages eine hinreichende Folgeabschätzung des Gesetzes vornehmen und eine informierte Entscheidung treffen könnten.

Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzzentrum von WELT und „Business Insider Deutschland“ erstellt.

Andreas Macho ist WELT-Wirtschaftsreporter.

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