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Familie wird für Fehler bei Zwangsversteigerung entschädigt

Familie wird für Fehler bei Zwangsversteigerung entschädigt
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Rangsdorf (Brandenburg) – Familie W. kämpfte jahrelang um ihr neues Zuhause. Jetzt muss sie das Grundstück zurückgeben, auf dem sie ihr Einfamilienhaus gebaut hat. Dafür soll sie entschädigt werden – vom ursprünglichen Grundstückseigentümer und vom Land Brandenburg. In dem seit Jahren schwelenden Streit um ein Grundstück in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming, südlich von Berlin) haben sich die Beteiligten unter Mitwirkung des Landes auf eine Einigung verständigt.

Die Einigung sieht vor, dass der ursprüngliche Eigentümer das Grundstück zurückerhält und wieder ins Grundbuch eingetragen wird. Familie W. soll eine „angemessene Entschädigung“ für das darauf errichtete Haus erhalten. Diesen sogenannten Verwendungsersatz zahlt der Grundstückseigentümer, teilte das Brandenburger Justizministerium mit. Um welche Summe es geht, ist unklar.

Fehlerhafte Zwangsversteigerung mit Folgen

Außerdem soll die vierköpfige Familie W. vom Land Brandenburg finanziell entschädigt werden. Hier steht eine Summe von mehr als einer halben Million Euro im Raum. Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm (41, SPD) zu dem Fall: „Wir haben einen Fehler gemacht.“ Dieser sei bei dem Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht Luckenwalde aufgetreten und habe „schwerwiegende Folgen“ gehabt. „Ich entschuldige mich dafür.“

Die Vorgeschichte: Die Eheleute W. hatten das Grundstück in Rangsdorf 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Doch offenbar hatte das Amtsgericht Luckenwalde vor der Versteigerung nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht.

Zeitweise drohte sogar der Abriss des Neubaus

Nachdem die Familie W. auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus errichtet und es mit beiden Kindern bezogen hatte, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks aus den USA. Der Mann hatte das tausend Quadratmeter große Grundstück 1993 geerbt und nach eigenen Angaben erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren. Er forderte das Grundstück zurück!

Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen den Parteien begann. Zeitweise drohte sogar der Abriss des neu gebauten Hauses – auf Kosten der Familie W. Der Fall beschäftigte sogar den Bundesgerichtshof, der ihn zuletzt an das Brandenburgische Oberlandesgericht zurückverwies.

Stillschweigen über Vergleich

Dort ruhte der bizarre Eigentumsfall seit Januar wegen der laufenden Vergleichsgespräche. Nun kam es unter Mitwirkung des Landes zu einer Einigung.

Damit seien „sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Beteiligten abschließend geklärt“, hieß es vom Justizministerium. Das gelte auch für Ansprüche gegen das Land. Über die Einzelheiten des Vergleichs vereinbarten die Beteiligten Stillschweigen.

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