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Drei Tote in Albstadt: Gasleitung von 1960 löst Haus-Explosion aus

Drei Tote in Albstadt: Gasleitung von 1960 löst Haus-Explosion aus
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Albstadt – Die Nachbarn dachten an eine Bombe. Am 8. Januar explodierte in Albstadt ein Wohnhaus, drei Bewohner starben. Jetzt ist klar, was die Katastrophe auslöste. Die Staatsanwaltschaft legte jetzt einen ausführlichen Bericht mit einem Gutachten zur Unglücksursache vor.

Um 5 Uhr morgens stürzte das Gebäude in der Josefstraße im Stadtteil Tailfingen (Baden-Württemberg) vollständig ein. Feuerwehr und Rettungsdienst rückten mit einem Großaufgebot an. Über 200 Einsatzkräfte waren vor Ort. Familienvater Francesco L. (33), seine Frau Nancy (30) und Sohn Brian (6) galten zunächst als vermisst, wurden später tot aus den Trümmern geborgen.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat ihre Ermittlungen abgeschlossen. Es gebe keine Anhaltspunkte für verfolgbares Fremdverschulden, teilte Behördensprecherin Jasmin Eppler mit. Die Ursache für das Unglück reicht laut einem Gutachter ins Jahr 1960 zurück.

Am Haus in Albstadt entwich jahrelang Gas

Laut den Untersuchungen wurde damals eine Garage gebaut, dabei wurde die Schutzschicht der zwei Jahre zuvor verlegten Gasleitung beschädigt. Das Rohr rostete allmählich durch, der Brennstoff entwich. All die Jahre blieb das folgenlos, denn das Gas verflüchtigte sich über Erdreich, Risse im Straßenbelag sowie eine Entwässerungsrinne. Bemerkt wurde der Gas-Austritt nie, denn das Erdreich filterte das zugesetzte Geruchsmittel heraus.

Zündfunke ließ Gas explodieren

Einige Tage vor der Explosion setzte eine verhängnisvolle Frostperiode ein. Das Gas konnte nicht mehr durchs Erdreich entweichen. Es drang stattdessen durch den Wasserablauf der Garage ein. Ein Siphon, der dies verhindert hätte, wurde 1960 nicht eingebaut. Von der Garage strömte das Gas durch die offene Kellertür ins Haus, wo es sich neben dem Gasbrenner anreicherte. Der erste Zündfunke am Morgen ließ das Gas explodieren. Der Druck war so gewaltig, dass das Haus binnen Sekunden zerstört wurde.

Die Staatsanwaltschaft sieht auch beim Netzbetreiber keine Schuld. Es gebe keine Hinweise, dass die Stadtwerke die Gasleitung unzureichend gewartet hätten.

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